Abteilung Grafik- und Kommunikationsdesign | Höhere Graphische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt | 1140 Wien, Leyserstraße 6 | T: +43 (0)1 982 39 14




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Grafik- und Kommunikationsdesign
3 Jahre nach Matura

1 Klassen (32 Aufnahmen)
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Abendkolleg Grafik- und Kommunikationsdesign
Schwerpunkt Layout und Producing (6 Semester)

In vielen Bereichen der Wirtschaft müssen MitarbeiterInnen heute die Grundlagen visueller Gestaltung beherrschen. Vor allem in der Öffentlichkeitsarbeit und im Marketing werden Fachkräfte gesucht, die fähig sind, Design-Vorgaben in unterschiedlichen Anwendungen umzusetzen.

Aufgrund starker Nachfrage bietet die Graphische daher ab Herbst 2010 ein berufsbegleitendes Abendkolleg für Grafik- und Kommunikationsdesign an. Diese Ausbildung richtet sich an alle, die mit Medien und visueller Kommunikation zu tun haben, dafür aber bisher keine spezielle Ausbildung absolvieren konnten. Es wird sowohl in gestalterischer als auch in technischer Hinsicht profundes Grundlagenwissen vermittelt. Damit lernen AbsolventInnen, wirksame visuelle Vorlagen zu gestalten und diese unter den Aspekten Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit druckfertig aufzubereiten. Zusätzlich werden Kenntnisse über Kalkulation und Projektplanung vermittelt.

Angesprochen werden aber nicht nur MitarbeiterInnen der Öffentlichkeitsarbeit, sondern auch Lehrlinge aus der Medienbranche mit Maturaabschluss, die berufsbegleitende Weiterbildung anstreben sowie WiedereinsteigerInnen aus der Medienbranche oder Personen, die eine Umschulung suchen.

Die Ausbildung ist eine Kooperation zwischen den Abteilungen „Grafik- und Kommunikationsdesign“ und „Druck- und Medientechnik“ und wird von Design Austria (Berufsvertretung der DesignerInnen Österreichs) und dem Verband Druck & Medientechnik Österreich unterstützt.


Info Aufnahme
Abendkolleg Kommunikationsdesign

Schwerpunkt
Layout und Produktion


Die Schritte zur Aufnahme 


Schritt 1
Voranmeldung
(hier ab November 2010)



Schritt 2

Mai 2011 im Schulsekretariat bei Frau Claudia Reisinger oder Frau Silvia Bscherer:

a.) Ausgefülltes Anmeldeformular (erhalten Sie per Post)

b.) ein Manual A4 Hochformat, gebunden.

Inhalt:
- Lebenslauf
- Begründung:
„Warum möchte ich das Abendkolleg Kommunikations-Design belegen?“
- Dokumentation bisheriger Arbeiten (z.B. aus dem Bereich Öffentlichkeitsarbeit,....)

c.) Dokumente ( bitte nur Kopien):

- Meldezettel, Geburtsurkunde
- Reisepass oder Staatsbürgerschaftsnachweis
- Maturazeugnis, z.B. nach Berufsreifeprüfung, Matura einer AHS oder BHS (EU-gültig), Matura nach Lehre. International: Nostrifiziertes Matura-Zeugnis (wir unterrichten in Deutsch!)


Schritt 3

Vorstellungsgespräch:
Vorstellungsgespräch im Mai
(Termin nach persönlicher Einladung)


Dauer des Vorstellungsgesprächs ca. 15 Min.


Schritt 4
Entscheidung: 
Juni 2011



Förderungen:

AMS
Für Förderungen von Qualifizierungsmaßnahmen und persönliche Förderungsmöglichkeiten durch das Arbeitsmarktservice kontaktieren Sie bitte vor Veranstaltungsbeginn Ihre regionale Geschäftsstelle des AMS.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: www.ams.at

waff-Förderungen
Das Weiterbildungskonto ist eine Aktion des Wiener Arbeitnehmer/-innen Förderungsfonds (waff). Gefördert werden Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Wien haben. Die Förderhöhe ist abhängig von Ihrer persönlichen Arbeitssituation.
Detaillierte Auskünfte erhalten Sie beim waff unter Tel. 01/217 48-530.

NOVA
Informations- und Beratungsangebot für Frauen und Männer mit Betreuungspflichten, die
ihren beruflichen Wiedereinstieg planen sowie für schwangere Frauen und karenzierte Personen. Ihre Fragen zur Förderung richten Sie bitte an das Informationstelefon: 01/217 48-632

FRECH – Frauen ergreifen Chancen
Das Beratungscenter FRECH unterstützt berufstätige Wiener Frauen, die sich verändern wollen und informiert über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten.
Erstinformation: 01/217 48-555

Pisa Plus
Mit dem Programm Pisa Plus unterstützt Sie der waff, wenn Sie einen Lehr- oder Hauptschulabschluss nachholen möchten, bzw. eine berufliche Weiterbildung planen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.waff.at

Niederösterreich
Unselbstständig erwerbstätige Teilnehmer/-innen, die ihren ordentlichen Wohnsitz in Niederösterreich haben, können auf Antrag eine niederösterreichische Arbeitnehmerförderung (NÖ-Bildungsförderung) durch das Land Niederösterreich erhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.noe.gv.at

Oberösterreich
Gefördert werden ArbeitnehmerInnen, Arbeitslosengeld-BezieherInnen, Ein-Personen-UnternehmerInnen, die als höchste Qualifikation den Abschluss (Matura) einer AHS oder BHS aufweisen, die in Oberösterreich arbeiten oder deren Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Oberösterreich liegt sowie Geringfügig Beschäftigte und Krankenpflege- Schüler/-innen während ihrer Ausbildung für Zusatzausbildungen.
Weitere Informationen finden Sie auf: www.land-oberoesterreich.gv.at mit dem Suchbegriff: Bildungskonto

Bildungsförderungen in Österreich
Ein Service der Wirtschaftskammer Österreich http://www.berufsinfo.at/bildungsfoerderung/ Überblick über aktuelle Förderungen für Lehrlinge, Erwerbstätige, Unternehmer/- innen und Arbeitssuchende: WIFI Wien www.wifiwien.at/foerderungen

Übersicht über Formen der Wirtschaftsförderung in Österreich
Wirtschaftskammer Österreich: www.wko.at/foerderungen

individuellen Weiterbildungsförderung Österreichisches
Überblick über Möglichkeiten:
Institut für Berufsbildforschung www.kursfoerderung.at




Steuerliche Absetzbarkeit der Aus- und Weiterbildung

Als Werbungskosten:

Unselbstständig Erwerbstätige können ihre Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungskosten (d.h. die Bruttobeträge der Rechnungen) als Werbungskosten in der Jahressteuererklärung anführen.

 

Als Betriebsausgabe:

Unternehmer/-innen können Aufwendungen für ihre berufliche Aus- und Weiterbildung als Betriebsausgabe steuerlich absetzen. Ebenfalls abzugsfähig sind Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines andere Berufes abzielen. Nicht abzugsfähig sind Aufwendungen für Ausbildungen, die der privaten Lebensführung dienen (z.B. Persönlichkeitsentwicklung, Esoterik, Sport, etc.).

 

(Außerbetrieblicher) Bildungsfreibetrag und Bildungsprämie:

Unternehmer/-innen, die in die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter/-innen investieren, können im Rahmen ihrer Jahressteuererklärung zusätzlich zu den tatsächlichen Aufwendungen für die Mitarbeiteraus- und -weiterbildung einen Bildungsfreibetrag in der Höhe von maximal 20 % der angelaufenen Kosten geltend machen, sofern die Bildungsmaßnahmen im betrieblichen Interesse sind. Der Bildungsfreibetrag hat die Wirkung einer fiktiven Betriebsausgabe. Die Förderung der Investitionen in die Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen soll den Ausbildungsstand der Belegschaft verbessern. Die heimischen Betriebe sollen damit ihre Position im nationalen und internationalen Wettbewerb stärken können.

Alternativ zum Bildungsfreibetrag können Unternehmer/-innen für die außerbetriebliche Mitarbeiteraus- und -weiterbildung eine Bildungsprämie in der Höhe von 6 % der angefallenen Kosten in Anspruch nehmen. Die Bildungsprämie wird dem Abgabenkonto gutgeschrieben.

Weitere steuerliche Informationen unter:
www.bmf.gv.at/steuern

Haftungsausschluss: Diese Informationen stellen lediglich eine Kurzinformation dar.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

Stand der Information: April 2009