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| Abteilung Grafik- und Kommunikationsdesign | Höhere Graphische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt | 1140 Wien, Leyserstraße 6 | T: +43 (0)1 982 39 14 | ||||||
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![]() Abendkolleg >> Grafik- und Kommunikationsdesign 3 Jahre nach Matura 1 Klassen (32 Aufnahmen) >> mehr Info Abendkolleg Grafik- und Kommunikationsdesign In vielen Bereichen der Wirtschaft müssen MitarbeiterInnen heute die Grundlagen visueller Gestaltung beherrschen. Vor allem in der Öffentlichkeitsarbeit und im Marketing werden Fachkräfte gesucht, die fähig sind, Design-Vorgaben in unterschiedlichen Anwendungen umzusetzen. Aufgrund starker Nachfrage bietet die Graphische daher ab Herbst 2010 ein berufsbegleitendes Abendkolleg für Grafik- und Kommunikationsdesign an. Diese Ausbildung richtet sich an alle, die mit Medien und visueller Kommunikation zu tun haben, dafür aber bisher keine spezielle Ausbildung absolvieren konnten. Es wird sowohl in gestalterischer als auch in technischer Hinsicht profundes Grundlagenwissen vermittelt. Damit lernen AbsolventInnen, wirksame visuelle Vorlagen zu gestalten und diese unter den Aspekten Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit druckfertig aufzubereiten. Zusätzlich werden Kenntnisse über Kalkulation und Projektplanung vermittelt. Angesprochen werden aber nicht nur MitarbeiterInnen der Öffentlichkeitsarbeit, sondern auch Lehrlinge aus der Medienbranche mit Maturaabschluss, die berufsbegleitende Weiterbildung anstreben sowie WiedereinsteigerInnen aus der Medienbranche oder Personen, die eine Umschulung suchen. Die Ausbildung ist eine Kooperation zwischen den Abteilungen „Grafik- und Kommunikationsdesign“ und „Druck- und Medientechnik“ und wird von Design Austria (Berufsvertretung der DesignerInnen Österreichs) und dem Verband Druck & Medientechnik Österreich unterstützt. |
Info Aufnahme Abendkolleg Kommunikationsdesign Schwerpunkt Layout und Produktion Die Schritte zur Aufnahme Schritt 1 Voranmeldung (hier ab November 2010) Schritt 2 Mai 2011 im Schulsekretariat bei Frau Claudia Reisinger oder Frau Silvia Bscherer: a.) Ausgefülltes Anmeldeformular (erhalten Sie per Post) b.) ein Manual A4 Hochformat, gebunden. Inhalt: c.) Dokumente ( bitte nur
Kopien): - Meldezettel, Geburtsurkunde Förderungen: AMS waff-Förderungen NOVA FRECH – Frauen ergreifen Chancen Pisa Plus Niederösterreich Oberösterreich Bildungsförderungen in Österreich Übersicht über Formen der Wirtschaftsförderung in Österreich individuellen
Weiterbildungsförderung Österreichisches |
Steuerliche Absetzbarkeit der Aus- und Weiterbildung Als Werbungskosten: Unselbstständig Erwerbstätige können ihre Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungskosten (d.h. die Bruttobeträge der Rechnungen) als Werbungskosten in der Jahressteuererklärung anführen.
Als Betriebsausgabe: Unternehmer/-innen können Aufwendungen für ihre berufliche Aus- und Weiterbildung als Betriebsausgabe steuerlich absetzen. Ebenfalls abzugsfähig sind Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines andere Berufes abzielen. Nicht abzugsfähig sind Aufwendungen für Ausbildungen, die der privaten Lebensführung dienen (z.B. Persönlichkeitsentwicklung, Esoterik, Sport, etc.).
(Außerbetrieblicher) Bildungsfreibetrag und Bildungsprämie: Unternehmer/-innen, die in die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter/-innen investieren, können im Rahmen ihrer Jahressteuererklärung zusätzlich zu den tatsächlichen Aufwendungen für die Mitarbeiteraus- und -weiterbildung einen Bildungsfreibetrag in der Höhe von maximal 20 % der angelaufenen Kosten geltend machen, sofern die Bildungsmaßnahmen im betrieblichen Interesse sind. Der Bildungsfreibetrag hat die Wirkung einer fiktiven Betriebsausgabe. Die Förderung der Investitionen in die Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen soll den Ausbildungsstand der Belegschaft verbessern. Die heimischen Betriebe sollen damit ihre Position im nationalen und internationalen Wettbewerb stärken können. Alternativ zum Bildungsfreibetrag können Unternehmer/-innen für die außerbetriebliche Mitarbeiteraus- und -weiterbildung eine Bildungsprämie in der Höhe von 6 % der angefallenen Kosten in Anspruch nehmen. Die Bildungsprämie wird dem Abgabenkonto gutgeschrieben. Weitere steuerliche Informationen unter:
Haftungsausschluss: Diese Informationen stellen lediglich
eine Kurzinformation dar. Stand der Information: April 2009
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